Allgemeine Mietbedingungen für Fahrräder, E-Bikes und E-Roller

1. Vertragsschluss / Stornierung / Stornokosten

  1. Der Mietvertrag über ein Fahrrad / E-Bike / E-Roller bzw. mehrere Fahrräder / E-Bikes / E-Roller (nachfolgend einheitlich „Zweirad“ genannt) sowie Ausstattungsgegenständen (Fahrradhelm, Radwegekarte etc.) (nachfolgend einheitlich „Ausstattung“ genannt) zwischen der Insel Sylt Tourismus-Service GmbH (nachfolgend „ISTS“ genannt) und dem Mieter kommt entweder mit der Unterschrift des Mieters auf der Reservierungsbestätigung oder mit der Betätigung der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ auf der Website des ISTS zustande.
  2. Der Mieter kann den Mietvertrag bis zum und einschließlich achten Kalendertag vor Beginn der Mietzeit kostenfrei stornieren. Für den Fall einer Stornierung innerhalb von sieben Kalendertagen vor Beginn der Mietzeit und bis einem vollen Kalendertag vor Beginn der Mietzeit hat der Mieter 30 % des Mietpreises zu zahlen, soweit eine anderweitige Vermietung des Zweirades nicht möglich ist. Bei einer Stornierung von weniger als einem vollen Kalendertag vor Mietbeginn hat der Mieter 80 % des Mietpreises zu zahlen, soweit eine anderweitige Vermietung des Zweirades nicht möglich ist.

2. Fälligkeit der Mietzahlung / Belastung von Kreditkarten / Überlassungsanspruch

  1. Die vereinbarte Miete ist mit Abschluss des Mietvertrages fällig soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Bei der Bezahlung mit Kreditkarte erfolgt eine Belastung mit-hin schon vor Beginn der Mietzeit. Lässt der Mieter den rechtmäßig eingezogenen Betrag zurückbuchen, trägt er die damit anfallenden Kosten.
  2. Der Mieter erhält mit Abschluss des Mietvertrages Anspruch auf die Überlassung eines Zweirades der gewählten Kategorie. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Überlassung ei-nes Zweirades mit einer bestimmten Ausstattung oder Farbe.

3. Nutzung / Gebrauchsüberlassung / Inselgebundenheit

  1. Der Mieter verpflichtet sich, das Zweirad und die Ausstattung schonend und sachgerecht zu behandeln sowie das Zweirad hinreichend gegen Diebstahl zu sichern, insbesondere das Zweirad zur Nachtzeit nicht an einer öffentlich zugänglichen Stelle abzustellen. Ferner verpflichtet sich der Mieter bei der Nutzung des Zweirades die gesetzlichen Vorgaben für den Straßenverkehr, insbesondere der Straßenverkehrsordnung einzuhalten.
  2. Der Mieter kann Fahrräder wie E-Bikes seiner Familie und Bekannten zur Nutzung überlassen. Der Mieter wird diejenigen Personen, denen er das Fahrrad oder E-Bike und / oder die Ausstattung zur Nutzung überlässt zu Gunsten des ISTS verpflichten, der Vorgabe des vorstehenden Absatz 1 zu entsprechen. Eine Untervermietung des Zweirades oder sonstige von vorstehendem Satz 1 abweichende Gebrauchsüberlassung an Dritte sowie eine Verbringung des Zweirades von der Insel ist ohne schriftliche Genehmigung des ISTS unzulässig.
  3. Für die Nutzung bzw. das Fahren der E-Roller benötigt der Mieter / Fahrer die Führerscheinklasse M oder A2 (ab 16 Jahren), Klasse A,B (ab 18 Jahre. alte Klasse 1, 1a, 1b, 2, 3 und 4). Es besteht Helmpflicht sowie die Pflicht mit Abblendlicht zu fahren, auch tagsüber. Der Fahrer / Mieter muss bei der Fahrt seinen Personalausweis, Führerschein sowie den Mietvertrag mit sich führen.

4. Mietzeit / Zahlungspflicht

Die Mietzeit bestimmt sich nach der Angabe auf der Reservierungsbestätigung. Die Zahlungspflicht besteht für jeden angefangenen Kalendertag.

5. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet dem ISTS auch für leicht fahrlässig verursachte Schäden am Zweirad und der Ausstattung sowie dem leicht fahrlässig verursachten Verlust des Zweirades oder der Ausstattung.

6. Haftung des ISTS

Der ISTS haftet für Schäden des Mieters aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Hand-lung. Bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie wesentlichen Vertrags-pflichten haftet der ISTS auch für leichte Fahrlässigkeit. Handlungen eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des ISTS sind dieser zuzurechnen.

7. Beschädigung / Unfall

  1. Der Mieter verpflichtet sich, Schäden am Zweirad dem ISTS unverzüglich nach Feststellung anzuzeigen. Im Falle einer Haftung des Mieters für den Schaden, trägt der Mieter die Reparaturkosten.
  2. Ist die Beschädigung Folge eines Unfalls, ist der Mieter verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen, die der Aufklärung des Schadensereignisses dienlich und förderlich sind und da-zu bei einem offensichtlich nicht nur geringfügigen Schaden (unter 50,00 € geschätzte Reparaturkosten) die Polizei zu verständigen. Der ISTS ist über alle Einzelheiten des Ereignisses wahrheitsgemäß zu unterrichten. Dabei sind alle zur Rechtsverfolgung wesentlichen Angaben zu machen, insbesondere die Unfallbeteiligten und etwaige Zeugen zu benennen.

8. Rückgabe

Der Mieter hat das Zweirad bis 17:30 Uhr am letzten Kalendertag der Mietzeit an den ISTS zurückzugeben. Erfolgt die Rückgabe verspätet, hat der Mieter dadurch etwa angefallene Kosten zu erstatten und für jeden angebrochenen Kalendertag eine Nutzungsentschädigung in Höhe des Tagesmietpreises zu zahlen.

9. Kontakt

Der ISTS ist in den Geschäftsräumen Strandstraße 32 (Sylter Welle) und telefonisch unter der Telefonnummer 04651/998-260 täglich vom 01.04.2019 bis zum 31.10.19 von 09:00 bis 18.00 Uhr erreichbar. Mobil unter 0151-58847662.

10. Alternative Streitbeilegung

Gemäß Art.14 Abs.1 ODR-VO und § 36 VSBG.
Die europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/comsumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.